Wesen und Ziel der Zucht:
Als Zucht wird in der Biologie die kontrollierte Fortpflanzung mit dem Ziel der Optimierung einer Rasse bezeichnet. Dabei sollen gewünschte Eigenschaften wie das Verhalten, die Gesundheit und der Phänotyp verstärkt und unerwünschte Eigenschaften durch entsprechende Zuchtauslese zum Verschwinden gebracht werden. Um diese Ziele zu erreichen, wird durch den Zuchtverband eine Zuchtzulassung beider Elterntiere durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Wesens- und Phänotyp-Bewerung der zuchtfähigen Rüden und Hündinnen. Durch diese Auslese wird die Summierung erwünschter Eigenschaften und eine Ausschaltung wesentlicher Fehler bei unseren Zuchtpaaren erreicht zum Zwecke einer ständigen Qualitätsverbesserung der Rasse. Dies ermöglicht dem Züchter, gezielt Individuen mit gewünschten Eigenschaften für die Zucht auszuwählen (künstliche Selektion).
Es ist allerdings ein Irrtum, wenn man glaubt, in der Zucht könne man die Fehler des Hundes durch die entsprechenden Vorzüge des anderen "verdünnen" oder gar beseitigen. Vielmehr bleiben alle Vorzugs- und Fehlergene stets erhalten und werden so lange immer wieder wirksam, wie wir sie zur Zucht zulassen. Daher können nur zeitlich begrenzter, konsequenter Ausschluß von Fehlern bei unseren Zuchttieren sowie Betonung von wünschenswerten Eigenschaften allmählich dazu führen, die Zucht der Deutschen Dogge entscheidend zu fördern und zu verbessern. Das ist das Ziel der Zucht.
So viel zur Theorie, in der Praxis ist es eines jeden Züchters Ziel, standardnahe, gesunde, aktive und insbesondere charakterfeste Deutsche Doggen zu züchten. Als Landesgruppe des DDC 1888 e.V. sind wir bemüht, unsere Züchter tatkräftig zu unterstützen.
Warum sollte es ein Rassehund vom Verbandszüchter sein?
Züchter werden oft gefragt: "Wozu brauche ich eine Ahnentafel? Ich will ja nicht ausstellen oder züchten."
Die Antwort ist ganz einfach:
Unsere Züchter unterwerfen sich den Zuchtstatuten des DDC / VDH, durch welche die Verpaarung von standardnahen und wesensfesten Zuchttieren gewährleistet ist. Neben diesen Kriterien müssen die Zuchttiere auch die hohen gesundheitlichen Anforderungen erfüllen.
Diese Statuten beinhalten:
- das Züchtergrundseminar
- eine Zwingerabnahme durch den Zuchtwart
- 1-2 Wurfbesichtigungen (je nach Wurfstärke)
- Wurfendabnahme
- Wurfkontrolle durch einen Tierarzt (bei mehr als 8 Welpen)
- EU.D.D.C.-Zuchtzulassung beider Elterntiere
- HD- Gutachten
- Herzultraschalluntersuchtung (freiwillig)
- Freiwillige genetische Untersuchungen
Bei den Besuchen durch den Zuchtwart oder des Tierarztes wird der Gesundheits - und Entwicklungszustand der Welpen und der Mutterhündin beurteilt. Gleichzeitig kontrolliert der Zuchtwart die Aufenthaltsbereiche der vorhandenen Hunde und legt ein vermehrtes Augenmerk auf die Aufzucht der Welpen, von denen ein offenes und angstfreies Wesen erwartet wird.
Desweiteren sind regelmässige Entwurmungen, die Registration durch einen Mikrochip, die Grundimmunisierung und eine DNA-Elternschaftsbestimmung durchzuführen.
Dies alles gewährleistet die bestmögliche Versorgung der Welpen und des Muttertieres und ermöglicht somit einen guten Start in ein langes, gesundes und glückliches Hundeleben.
Und deshalb: Augen auf beim
Welpenkauf
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