Zuchtzulassungen

Zuchtzulassungen: 

Möchten Sie Ihre Deutsche Dogge zur Zucht zulassen? Zweimal jährlich führt die Landesgruppe eine EU.D.D.C-Zuchtzulassung durch. Diese Termine liegen im März und September und werden rechtzeitig bekannt gegeben. 

Ihre Meldung nimmt die Landesgruppenzuchtwartin, Frau Iris Mießner, sehr gerne entgegen.


Iris Mießner:

Tel: +49 (0) 4284 347687

Mail: von_der_oste@yahoo.de


Ein wichtiger Hinweis zu den Zuchtzulassungen:

Wenn Hunde aus dem Ausland oder „unserem Nachbarverein“ auf einer DDC-ZZL vorgestellt werden, bittet das Zuchtbuchamt um die kompletten Unterlagen.
Es genügt nicht, wenn die Körmeister und der LGZW die Ahnentafel, die DNA und das HD Gutachten gesehen haben.
Alle Daten müssen in die DB eingetragen werden, da sonst keine Ahnentafeln für eventuelle Nachkommen erstellt werden können. 


Durch Beschluss der Hauptversammlung des DDC am 19./20.05.2007 muss der ausgewertete Fingerprint für jede Deutsche Dogge bei der Zuchtzulassung vorliegen. Desweiteren benötigt der Hund ein HD-Gutachten und muss mindestens 18 Monate alt sein. 

die Ahnentafel muss bei der Zuchtzulassung vorgelegt werden.


Mit der Anmeldung zur Zuchtzulassung ist der Landesgruppe die Gebühr von 25,00€ zu entrichten.